Fischereischein befristet (Touristenfischereischein)


Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht - diese gilt ab 14 Jahren. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen zum Angeln keinen Fischereischein, nur eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte).

Der zeitlich befristete Fischereischein (Touristenfischereischein) wird für einen Zeitraum von 28 Tagen mit der dazugehörigen Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) ausgestellt. Dieser kann bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern, anderer Bundesländer oder auch anderer Staaten sein.

Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte erhältlich ist.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer!

In M-V werden immer zwei Dokumente zum Angeln benötigt: Fischereischein + Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein)
  • Personalausweis

Gebühren Fischereischein

  • 14,00 €     Befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein, 28 Tage)
  • 10,00 €     Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)
  • 13,00 €     Verlängerung des befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein)

Gebühren Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

  •   6,00 €     Tageskarte
  • 12,00 €     Wochenkarte
  • 30,00 €     Jahreskarte
  • 10,00 €     Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre)
  • 10,00 €     Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab 50 %)

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz - LFischG M-V
  • § 7 LFischG M-V
  • § 1 bis 6 FSchVO M-V

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