Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.amt-moenchgut-granitz.de/.
Das Amt Mönchgut-Granitz ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.


Bedienhinweise

Textgröße verändern

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern oder mit STRG und – (ganz rechts auf dem Nummernfeld) verkleinern.

Tastnavigation

Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tab-Taste bedienen. Jeder Klick der Tab-Taste führt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die Seite erreichen, die Sie aufrufen möchten, drücken Sie Enter. Zum Scrollen nutzen Sie bitte die Pfeiltasten.

Kontrast verändern

Sie können den Modus für hohen Kontrast mit ALT-TASTE und linke UMSCHALTTASTE und DRUCK ein- oder ausschalten.

Bildschirmlupe und Farben umkehren

Wenn Sie die Bildschirmlupe aktivieren mit Windows-Taste und + können Sie die Farbumkehrung mit Strg und Alt und I ein- oder ausschalten.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die Hauptüberschrift befindet sich nicht an erster Stelle
  • Es gibt Sprünge in der Überschriftenstruktur
  • Einige Alternativtexte sind nicht passend
  • Es gibt keinen Button, um den Slider auf der Startseite zu stoppen
  • Die hinterlegte Sprache passt nicht zur Seitensprache
  • Drei Formularfelder haben keinen zugänglichen Namen
  • Viele festgelegte ARIA-Werte und -Attribute sind nicht unterstützt
  • Einigen Eltern-Elementen fehlt das erforderliche Kind-Element
  • Einige sichtbare Bezeichnungen sind nicht Teil des zugänglichen Namens
  • Viele bewusst versteckte Inhalte haben einen fokussierbaren Inhalt
  • Viele Links sind nicht vom umgebenden Text unterscheidbar
  • Der Textkontrast ist an einigen Stellen nicht ausreichend

 

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.03.2024 erstellt. Es wurde eine stichprobenartige Prüfung durch Dritte nach BITV 2.0 durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 28.03.2024 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Amt Mönchgut-Granitz
Göhrener Weg 1
18586 Ostseebad Baabe

Telefon: 038303 / 163
Fax: 038303 / 16555

E-Mail: info(at)amt-mg.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V. Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.