Allgemeine Informationen zu Spenden

Bitte achten Sie bei einer Überweisung darauf, diese als Spende zu benennen und den genauen Spendenzweck anzugeben.

Zum Beispiel

  • „Spende Kindertagesstätte Sellin - neues Laufrad“
  • „Spende Katzenhilfe Göhren“

 Zu den Spenden an das Amt gehören

  • Spenden an die amtsangehörigen Feuerwehren
  • Spenden an die amtsangehörigen Kindertagesstätten, Schulen und Jugendclubs
  • Spenden für bestimmte Projekte der amtsangehörigen Gemeinden

 Spendenannahme

  • Spenden bis 100,00 € müssen von den Bürgermeistern angenommen werden.
  • Spenden ab 100,01 € werden durch die Gemeindevertretungen angenommen.

Spendenbestätigungen

  • Spendenbestätigungen werden seit 2021 erst ab einem Betrag von 300,00 € ausgestellt.
  • Für Spenden unter 300,00 € genügt dem Finanzamt der Nachweis, dass das Geld überwiesen wurde. Bei Bareinzahlung genügt die Einzahlungsquittung. Sofern das für Sie zuständige Finanzamt doch eine Spendenbestätigung verlangt, stellen wir diese nach Ihrer Anforderung zeitnah aus.
  • Spendenbestätigungen dürfen erst nach der Annahme der Spende ausgestellt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

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