Fischereischein auf Lebenszeit


Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht - diese gilt ab 14 Jahren. Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, benötigen zum Angeln keinen Fischereischein, nur eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte).

 Die Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit wird auf Antrag und nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Für die Gültigkeit muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, eine Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) erworben und in den Schein eingeklebt werden.

Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen- oder Jahreskarte erhältlich ist.

 In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer!

 In M-V werden immer zwei Dokumente zum Angeln benötigt: Fischereischein + Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit
  • Nachweis über Fischereischeinprüfung
  • Personalausweis

Gebühren Fischereischein

  •   8,00 €     Fischereischein auf Lebenszeit
  • 10,00 €     Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)

Gebühren Angelerlaubnis (Gewässerkarte)

  •   6,00 €     Tageskarte
  • 12,00 €     Wochenkarte
  • 30,00 €     Jahreskarte
  • 10,00 €     Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre)
  • 10,00 €     Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis (ab 50 %)

Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz - LFischG M-V
  • § 7, 8, 9 LFischG M-V
  • § 1 bis 6 FSchVO M-V

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