Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in den Monaten März und Oktober sind viele Einwohner damit beschäftigt, in ihren Haus- und Schrebergärten Ordnung zu schaffen und dabei pflanzliche Abfälle zu entsorgen. Die einfachste und schnellste Entscheidung ist es mitunter, die pflanzlichen Abfälle zu verbrennen. Doch ist dies wirklich erlaubt?
Die in Mecklenburg-Vorpommern dafür maßgeblichen Vorschriften heben klar hervor: Pflanzliche Abfälle sind insbesondere durch Kompostierung auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, zu entsorgen oder dem Entsorgungssystem, das durch die jeweilige Abfallsatzung vorgegeben ist, zu übergeben. Nur wenn das nicht möglich oder nicht zumutbar ist, dürfen im Ausnahmefall pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden.
Diese Ausnahmegenehmigung ist beim Landkreis Vorpommern-Rügen zu beantragen.
Darüber hinaus besteht an vielen Orten im Landkreis die Möglichkeit, pflanzliche Abfälle an Kompostierungsanlagen oder den örtlichen Entsorgungsbetrieb zu übergeben.
5 März 2025