Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege beantragen

  • Kurztext

    • Sondernutzung von Straßen und Wegen Erlaubnis
    • Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Parkplätzen oder Wegen (über den Gemeingebrauch hinaus), dazu gehören unter anderem:
      -    Baustellen
      -    Gerüste
      -    Container
      -    Warenauslagen
      -    Außengastronomie
      -    Informationsstände
      -    Veranstaltungen
    • Erlaubnis wird befristet oder beziehungsweise und vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs erteilt
    • Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden sein 
    • zuständig: außerhalb von Ortschaften - Straßenbaubehörde der jeweiligen Straßenbaulastträger; innerhalb von Ortschaften - bei der Stadt oder Gemeinde.  
  • Volltext

    Jeder kann öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wie vorgesehen. Wenn Sie diese darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als vorgesehen nutzen wollen, benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beispiele für die Erfordernis einer Sondernutzungserlaubnis können sein:

    • Baustelleneinrichtungen
    • Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Tischen und Stühlen für eine Außengastronomie
    • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
    • Veranstaltungen und Straßenfeste
  • Handlungsgrundlage(n)

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Kostentyp: variabel
      -    Die Kostenhöhe variiert je nach Art, Zeitraum und Fläche der Sondernutzung.
      -    Die Kostenhöhe ist abhängig von der jeweiligen Gebührenordnung.
  • Verfahrensablauf

    Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

    • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
    • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
    • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
    • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
    • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.
  • Fristen

    • Fristtyp: Antragsfrist
      Bemerkung: Es gibt keine Frist. 
       
    • F risttyp: Geltungsdauer
      Bemerkung: Zeitlich beschränkt beziehungsweise auf Widerruf.
       
    • Fristtyp: Widerspruchsfrist
      Bemerkung: Es gilt die gesetzliche Widerspruchsfrist.
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3a;3b
  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Gemeinde.
     
    Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

    • bei Bundes- und Landesstraßen die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund,
    • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt
  • Anträge / Formulare


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