Hundesteuer

  • Anmeldung

    Die Steuerpflicht beginnt mit Ablauf des Kalendermonats in welchem der Hund angeschafft bzw. 4 Monate alt wird.

  • Abmeldung

    Die Abmeldung nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Abmeldegrundes vor. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung aufgegeben bzw. beendet wird.

    Dies gilt für folgende Fälle:

    • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
    • Sie haben Ihren Hund abgegeben
    • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
    • Ihr Hund ist entlaufen


    Notwendige Unterlagen

    • bei Umzug in eine andere Gemeinde Ihre neue Anschrift
    • bei Tod des Tieres die tierärztliche Bescheinigung
    • bei Verkauf des Tieres eine Kopie des Kaufvertrages
    • bei Abgabe des Tieres die Empfangsquittung des Tierheimes
    • Steuermarke (muss bei der Abmeldung an das Steueramt zurückgegeben werden)
  • Ummeldung/Halterwechsel

    Wird ein Hund einem anderen Hundehalter übergeben, muss dieser Umstand mitgeteilt werden.

  • Ummeldung/Wohnortwechsel

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihren Hund am neuen Wohnort anmelden. Ziehen Sie innerhalb des Amtsbereiches um, teilen Sie uns bitte lediglich Ihre Adressänderung mit.

Rechtsgrundlagen

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der jeweiligen Gemeinde finden Sie unter der Rubrik "Gemeinden & Politik".

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

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    Verringern

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
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    Ansicht verkleinern

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    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

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