Geburt im Ausland auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

  • Kurztext

    • Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
    • Wenn ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren wird, besteht eine Anzeigepflicht beim Standesamt I in Berlin.
    • Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt keine Rolle.
    • Zur Anzeige ist verpflichtet: der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
    • Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
    • zuständig: Standesamt I in Berlin
  • Volltext

    Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • bei miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
      • Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
        • Geburtsurkunde des Vaters
        • gegebenenfalls die Sorgeerklärung
        • alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
           
    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.

  • Voraussetzungen

    Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Vorkasse: Nein
    Die Beurkundung im Geburtenregister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

    Vorkasse: Nein
    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde 12,00 EUR, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde 6,00 EUR.

  • Verfahrensablauf

    • Der sorgeberechtigte Elternteil oder – im Verhinderungsfall – eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
    • Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
  • Fristen

    Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.

  • Formulare

    • Formulare: keine
    • Online-Dienst: keine
    • Schriftform erforderlich:
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja
  • Weiterführende Informationen

    keine

  • Hinweise (Besonderheiten)

    keine

  • Urheber

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung I – Staats- und Verwaltungsrecht

  • Typisierung

    2/3
  • Zuständige Stelle

    Standesamt I Berlin

    Adresse        Schönstedtstraße 5
                         13357 Berlin, Stadt
    Telefon        +49 30 90269-5000
    Fax              +49 30 90269-5245


    E-Mail        post.standesamt1@labo.berlin.de
    WWW        Standesamt I in Berlin


    Öffnungszeiten    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
                                Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
     


Ansprechpunkt

Standesamt I Berlin

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