Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

  • Kurztext

    • Sterbeurkunde Ausstellung
    • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
      • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
      • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • Todesfall muss für Ausstellung bereits im Sterberegister eingetragen sein
    • Person muss für Antragsstellung mindestens 16 Jahre alt sein. 
    • Sterbeurkunde umfasst folgende Daten der verstorbenen Person: 
      • die Vornamen und der Familienname, 
      • Geburtsname,
      • Ort und Tag seiner Geburt,
      • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
      • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeurkunde beispielsweise teilweise wichtig für
      • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung)
      • die Nachlassabwicklung
      • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
    • Erforderliche Unterlagen: 
      • für nahe Verwandte:
        • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
        • Ausweis oder Reisepass
      • für Geschwister der verstorbenen Person:
        • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
        • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
        • Ausweis oder Reisepass
      • bei Abholung durch eine Vertretung:
        • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
        • den eigenen Ausweis oder Reisepass
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat
  • Volltext

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       
  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         
  • Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • für das erste Exemplar der Sterbeurkunde: EUR 15,00
    • für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen
    • für die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
  • Fristen

    Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.

    Frist: 30 Jahre

  • Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
  • Typisierung

    3b
  • Zuständige Stelle

    Standesamt

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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