Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Kurztext
- Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für ihren/seinen Pkw oder ihr/sein Motorrad oder ein von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
- gilt auch für Betriebe
Volltext
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für den eigenen Pkw oder das eigene Motorrad oder für ein selbst dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Dies gilt auch für Betriebe.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern
Typisierung
3bZuständige Stelle
Oberbürgermeister, Bürgermeister, Amtsvorsteher und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden (mit mehr als 10.000 Einwohnern)