Personalausweis erstmalig beantragen

  • Kurztext

    Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

  • Volltext

    Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
    Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
    Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
    Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
    Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder werden nicht mehr verarbeitet.

    Gegebenenfalls kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, zum Beispiel immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Gebühr: 46,00 €
    Vorkasse: Nein
    für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

    Gebühr: 27,60 €
    Vorkasse: Nein
    für Antragsteller unter 24 Jahren

    Gebühr: 10,00 €
    Vorkasse: Nein
    für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 13,00 €
    Vorkasse: Nein
    Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nicht zuständiger Behörde)

    Gebühr: 30,00 €
    Vorkasse: Nein
    Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Weiterführende Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

  • Urheber

    II 310

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3b

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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