Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen

  • Kurztext

    • Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
    • Wenn der Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführte Name nicht Familienname (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname) war, kann der Geburtsname oder der bis zur Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführte Name wieder angenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dem Ehenamen einen Begleitnamen (Geburtsname oder vor der Ehe geführter Familienname) voranzustellen oder anzufügen.
    • Benötigte Unterlagen:
      • Reisepass oder Personalausweis
      • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft:
      • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
      • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
    • zuständig: Standesamt
  • Volltext

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Zudem können Sie einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Personalausweis
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht erforderlich, wenn die Namenserklärung bei dem Eheregister führenden Standesamt erfolgt)
    • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
      • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
      • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
  • Voraussetzungen

    Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

    • Ehescheidung,
    • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
    • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Verwaltungsgebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärung: EUR 35,00
    Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die geänderte Namensführung (auf Wunsch): EUR 15,00

    Verwaltungsgebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein

  • Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt. Dieses kann Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

    Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.

  • Fristen

    keine

  • Urheber

    II 310

  • Typisierung

    3b
  • Zuständige Stelle

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern