Brandschutz

  • Volltext

    Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz.
    Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.
    Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen.
    Darüber hinaus gibt es noch die Tätigkeiten im Bereich der Technischen Hilfeleistung. Diese umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen, die aus Anlass verschiedener Ereignisse entstehen.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Weiterführende Informationen

  • Urheber

    99006011000000

  • Typisierung

    4
  • Zuständige Stelle

    Der Brandschutz und die Technische Hilfeleistung sind im Land Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der Gemeinden, Landkreise sowie des Landes.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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