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Hinweise zu Ausweis-, Pass- und Meldeangelegenheiten

Anmeldung / Ummeldung

 

Wenn Sie eine neue Wohnung innerhalb unseres Amtsbereiches beziehen, müssen Sie sich und alle mitziehenden Personen in der Meldebehörde anmelden (Zuzug in den Amtsbereich) bzw. ummelden (Umzug innerhalb des Amtsbereiches). Sie können den Zuzug / Umzug online voranmelden, aber auch ohne Voranmeldung persönlich in der Meldebehörde vorsprechen.

 

Notwendige Unterlagen:

Gesetzliche Fristen gem. § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz:

  • Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde

Gebühren:

  • Keine

Abmeldung

 

Eine melderechtliche Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Die Abmeldung kann frühestens 7 Tage vor dem Wegzug erfolgen.

 

Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde):

  • Ausweisdokument

Gebühren:

  • Keine

Reisedokumente für Kinder

Der Kinderreisepass muss persönlich in der Behörde durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Die Anwesenheit des Kindes ist ebenso erforderlich! Die Gültigkeitsdauer des Dokumentes beträgt 1 Jahr. Die Beantragung ist maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Elektronische Reisepässe oder Personalausweise können mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren beantragt werden.

 

Notwendige Unterlagen:

 

Gebühren:

  • ePass: 37,50 €
  • Kinderreisepass: 13,00 €
  • Personalausweis: 22,80 €

Antrag Pass / Personalausweis

 

Notwendige Unterlagen:

  • alter Personalausweis und/oder Pass und/oder Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (digitale Passfotos können gegen eine Gebühr von 9,00 € auch direkt vor Ort in der Meldebehörde angefertigt werden)

 

Bei Antrag "Personalausweis unter 16 Jahren", dann zusätzlich:

 

Bei Antrag "Pass unter 18 Jahren", dann zusätzlich:

 

Gebühren:

  • Pass: 60,00 €
  • Pass für unter 24-Jährige: 37,50 €
  • Personalausweis: 37,00 €
  • Personalausweis für unter 24-Jährige: 22,80 €

Beantragung von Führungszeugnissen

 

Führungszeugnisse bescheinigen Vorstrafen bzw. die Freiheit von Vorstrafen. Sie werden unterschieden nach einfachen, erweiterten und/oder behördlichen Führungszeugnissen.

 

Notwendige Unterlagen (bei Vorsprache in der Behörde):

  • Ausweisdokument
  • Bescheinigung der anfordernden Stelle (nur bei erweiterten Führungszeugnissen)

 

Gebühren:

  • 13,00 €