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Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung

Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages oder eine Geburtsurkunde

  • eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes

  • ggf. Einbürgerungsurkunden, Spätaussiedlerbescheinigungen, Namensänderungen


Wenn Sie schon verheiratet waren, dann zusätzlich:

  • aktueller Registerauszug der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt dieser Vorehe)

  • das rechtskräftige Scheidungsurteil der letzten Vorehe

  • bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners


Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann zusätzlich:

  • Geburtsurkunde und Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind

  • ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)


Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:

 

Besuchen Sie uns bitte zu einem persönlichen Gespräch, dann klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind.


Bitte beachten Sie:

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss immer am Wohnsitz erfolgen. Wenn Sie in unserem Amtsbereich wohnen, dann hier bei uns im Standesamt. Die Anmeldung behält 6 Monate ihre Gültigkeit.