Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
-
Personalausweis oder Reisepass
-
aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages oder eine Geburtsurkunde
-
eine erweiterte Meldebescheinigung Ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes
-
ggf. Einbürgerungsurkunden, Spätaussiedlerbescheinigungen, Namensänderungen
Wenn Sie schon verheiratet waren, dann zusätzlich:
-
aktueller Registerauszug der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt dieser Vorehe)
-
das rechtskräftige Scheidungsurteil der letzten Vorehe
-
bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann zusätzlich:
-
Geburtsurkunde und Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
-
ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Besuchen Sie uns bitte zu einem persönlichen Gespräch, dann klären wir mit Ihnen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung muss immer am Wohnsitz erfolgen. Wenn Sie in unserem Amtsbereich wohnen, dann hier bei uns im Standesamt. Die Anmeldung behält 6 Monate ihre Gültigkeit.