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Standesamt

Sehr geehrtes Brautpaar,

 

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss in unserem Standesamt oder in einer unserer Außenstellen zu heiraten.

 

Bitte sprechen Sie Termine für die Eheschließung sowie alle weiteren Details zur Durchführung Ihrer Trauung nur mit unseren Standesbeamtinnen ab. Erst dann sind diese auch verbindlich! Termine für das Folgejahr werden immer ab September des laufenden Jahres vergeben.

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anmeldung einer Eheschließung finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie:

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen gemeldeten Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

 

Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

 

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