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Antrag auf Wohngeld


Allgemeine Informationen

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbstgenutzten

Wohnraum geleistet.


Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld
  • siehe "Hinweise zum anzugebenden Einkommen bei der Antragstellung auf Wohngeld"

Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Herr Prüßing
Telefon (038303) 16413
Telefax (038303) 87368


Formulare


Merkblätter

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