Antrag auf Wohngeld
Allgemeine Informationen
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbstgenutzten
Wohnraum geleistet.
Rechtsgrundlagen
Wohngeldgesetz
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Wohngeld
- siehe "Hinweise zum anzugebenden Einkommen bei der Antragstellung auf Wohngeld"
Ansprechpartner
BürgeramtHerr Prüßing (038303) 16413
(038303) 87368
Formulare
-
Antrag auf Lastenzuschuss
-
Antrag auf Mietzuschuss
-
Antrag auf Weiterleistung/Erhöhung (für Miet- und Lastenzuschuss)
-
Online-Vorgang: Wohngeldantrag
Merkblätter
-
Datenschutzinformationen Wohngeld
-
Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
-
Hinweise zum anzugebenden Einkommen
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).