Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Hundesteuer - Abmeldung


Allgemeine Informationen

Die Abmeldung nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Abmeldegrundes vor. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung aufgegeben bzw. beendet wird.

 

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Notwendige Unterlagen

  • bei Umzug in eine andere Gemeinde Ihre neue Anschrift
  • bei Tod des Tieres die tierärztliche Bescheinigung
  • bei Verkauf des Tieres eine Kopie des Kaufvertrages
  • bei Abgabe des Tieres die Empfangsquittung des Tierheimes
  • Steuermarke (muss bei der Abmeldung an das Steueramt zurückgegeben werden)


Ansprechpartner

Liegenschaften/Abgaben

 

Frau Ulrich
Telefon (038303) 16431
Telefax (038303) 87368
E-Mail


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).