Hundesteuer - Abmeldung
Allgemeine Informationen
Die Abmeldung nehmen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt des Abmeldegrundes vor. Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung aufgegeben bzw. beendet wird.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Notwendige Unterlagen
- bei Umzug in eine andere Gemeinde Ihre neue Anschrift
- bei Tod des Tieres die tierärztliche Bescheinigung
- bei Verkauf des Tieres eine Kopie des Kaufvertrages
- bei Abgabe des Tieres die Empfangsquittung des Tierheimes
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Steuermarke (muss bei der Abmeldung an das Steueramt zurückgegeben werden)
Ansprechpartner
Liegenschaften/Abgaben
Frau Ulrich (038303) 16431
(038303) 87368
Formulare
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