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Fischereischein auf Lebenszeit


Allgemeine Informationen

Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht. Diese gilt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Fischereischeine werden auf Lebenszeit oder zeitlich befristet erteilt. Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen-, oder Jahreskarte erhältlich ist.

 

Die Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit wird auf Antrag und nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Für die Gültigkeit des Fischereischeins auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, eine Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) erworben und in den Schein eingeklebt werden.


Rechtsgrundlagen

  • Landesfischereigesetz - LFischG M-V
  • § 7, 8, 9 LFischG MV
  • § 1 bis 6 FSchVO M-V


Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit
  • Nachweis über Fischereischeinprüfung
  • Personalausweis

Kosten

  •   8,00 €     Fischereischein auf Lebenszeit
  • 10,00 €     Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)

 

Angelerlaubnis (Küstengewässer)

  •   6,00 €     Tageskarte
  • 12,00 €     Wochenkarte
  • 24,00 €     Jahreskarte

Ansprechpartner

Bürgeramt

 

Frau Köhler
Telefon (038303) 16421
Telefax (038303) 87368
E-Mail
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Formulare

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