Fischereischein auf Lebenszeit
Allgemeine Informationen
Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht. Diese gilt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Fischereischeine werden auf Lebenszeit oder zeitlich befristet erteilt. Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen-, oder Jahreskarte erhältlich ist.
Die Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit wird auf Antrag und nach bestandener Fischereischeinprüfung erteilt. Für die Gültigkeit des Fischereischeins auf Lebenszeit des Landes M-V muss für jedes Jahr, in dem man den Fischfang ausüben will, eine Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) erworben und in den Schein eingeklebt werden.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz - LFischG M-V
- § 7, 8, 9 LFischG MV
- § 1 bis 6 FSchVO M-V
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit
- Nachweis über Fischereischeinprüfung
- Personalausweis
Kosten
- 8,00 € Fischereischein auf Lebenszeit
- 10,00 € Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)
Angelerlaubnis (Küstengewässer)
- 6,00 € Tageskarte
- 12,00 € Wochenkarte
- 24,00 € Jahreskarte
Ansprechpartner
Bürgeramt
Frau Köhler (038303) 16421
(038303) 87368