Fischereischein befristet (Touristenfischereischein)
Allgemeine Informationen
Beim Fischfang in allen Gewässern des Landes M-V besteht die Fischereischeinpflicht. Diese gilt mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. Fischereischeine werden auf Lebenszeit oder zeitlich befristet erteilt. Darüber hinaus muss jeder Angler eine Angelerlaubnis (Gewässerkarte) besitzen, welche gewässerspezifisch als Tages-, Wochen-, oder Jahreskarte erhältlich ist.
Der zeitlich befristete Fischereischein wird dem Antragsteller für einen Zeitraum von bis zu 28 Tagen mit der dazugehörigen Fischereiabgabemarke (Jahresmarke) ausgestellt. Darüber hinaus kann dieser bei Vorlage des Dokumentes der Erstausstellung im Kalenderjahr (auch mehrfach) verlängert werden. Antragsteller können Bürger aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern, anderer Bundesländer oder auch anderer Staaten sein.
Rechtsgrundlagen
- Landesfischereigesetz - LFischG M-V
- § 7 LFischG MV
- § 1 bis 6 FSchVO M-V
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis
Gebühren
- 14,00 € Befristeter Fischereischein (28 Tage)
- 10,00 € Fischereiabgabemarke (Jahresmarke)
- 13,00 € Verlängerung des befristeten Fischereischeins
Angelerlaubnis (Küstengewässer):
- 6,00 € Tageskarte
- 12,00 € Wochenkarte
- 10,00 € Jahreskarte für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)
- 10,00 € Jahreskarte für Personen mit Schwerbehindertenausweis
- 30,00 € Jahreskarte
Ansprechpartner
Bürgeramt
Frau Köhler (038303) 16421
(038303) 87368