Ausbruch der Geflügelpest/Vogelgrippe

Um den Ausbruchsbestand wird eine Schutz- und Überwachungszone festgelegt. Es werden alle Geflügelhalter im Landkreis darauf hingewiesen, wachsam zu sein und sich bei Verdacht auf Erkrankungen im Geflügelbestand an das Veterinäramt zu wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

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